Konfikte in (Familien-)Stifungen – geschafen für die Mediation?
Die Mediation ist meist nicht die erste Wahl, wenn es um die Streitbeilegung in Stiftungen geht. Zu Unrecht, wie dieser Beitrag zeigt: (Familien-)Stiftungen zeichnen sich durch einen beschränkten Kreis an Stiftungsbeteiligten aus, welche nicht selten in verwandtschaftlichen Beziehungen zueinander stehen. Konfikte zwischen diesen Akteuren sind damit regelmässig «echte» Familien- und Erbschaftsstreitigkeiten, welche sich durch Einbringung des Familienvermögens in die Stiftung auf die Stiftungsebene verlagern. Oft besteht in solchen Konstellationen nicht nur der Wunsch nach einer Lösung des aktuellen Konfikts, sondern auch nach der (Wieder-)Herstellung des Beziehungsfriedens. Die Mediation bietet dafür ein weit über die Möglichkeiten von Gerichtsverfahren hinausgehendes Potenzial zur Aufarbeitung des Konfikts auf verbindliche, aber einvernehmliche Art und ist dabei wesentlich kostengünstiger als das Schiedsverfahren.
Die Bedingungen am Finanzplatz haben sich entscheidend verändert
Auch die im Gesellschaftsrecht wurzelnden Konfikte betrefend die Rechte und Pfichten der Stiftungsbeteiligten eignen sich in höchstem Masse zur Lösung im Rahmen der Mediation. So haben sich nicht nur die Bedingungen am Finanzplatz in den vergangenen Jahren entscheidend geändert. Vielmehr kommt es derzeit zusätzlich in vielen Stiftungen zum «Generationenwechsel» sowohl aufseiten der Stiftungsverwaltung als auch aufseiten der Begünstigten. Die Konsequenz sind nicht selten Informationsdefzite sowie eine fehlende Vertrauensbeziehung zwischen den Stiftungsbeteiligten. In solchen Situationen eignet sich die Mediation auch aufgrund ihres besonderen Vertraulichkeitsschutzes als Rahmen zur Erörterung von Unklarheiten, zur Beseitigung von Missverständnissen sowie zur Schafung einer fundierten Gesprächsbasis. Es ist daher unser Appell, bei Konfikten in Stiftungen öfter auf die Mediation zurückzugreifen – zur Entwicklung einer Streitkultur und zur Förderung der Interessen beider Parteien.