Das Kindeswohl steht im Zentrum des Mediationsverfahrens
Wenn der Wegzug eines Elternteils mit dem oder den gemeinsamen Kindern ins Ausland ansteht, gehen damit oft emotional existenzielle Fragen für alle Familienmitglieder einher: Stimmen beide Elternteile dem Wegzug des Kindes zu? Wie wird der regelmässige Kontakt zu beiden Elternteilen sichergestellt? Welche kulturellen Werte sollen dem Kind in Zukunft vermittelt werden? Gibt es wirtschaftliche Unterschiede zwischen den Wohnsitzstaaten und kann der Unterhalt der Familienmitglieder gedeckt werden? Werden diese Fragen in einem «klassischen» Gerichtsverfahren behandelt, müssen vorab die internationale Zuständigkeit und das anwendbaren Recht geklärt werden, im Verfahren selbst können Sprachbarrieren und Orientierungslosigkeit im fremden Rechtssystem einer zukunftsorientierten Konfliktlösung entgegenstehen. Zum Abbau von sprachlichen Hürden und zum Ausgleich kultureller Unterschiede bietet sich daher gerade im Kontext internationaler Familienkonflikte als Vorbereitung oder anstelle eines klassischen Gerichtsverfahrens die Durchführung einer internationalen Familienmediation an. Im Zentrum des Mediationsverfahrens steht das Kindeswohl, die Elternteile können mit Unterstützung durch eine Mediatorin in einem unbürokratischen Verfahren die Rahmenbedingungen für das zukünftige «internationale» Miteinander schaffen. Immer mehr Staaten bieten zudem die Möglichkeit, das Ergebnis der Mediation in Form eines gerichtlichen MediationsVergleichs rechtlich bindend festzuhalten. Für Liechtenstein ist in diesem Zusammenhang – vorbehaltlich der Notwendigkeit einer pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung – auf die neu geschaffene Möglichkeit zur Errichtung eines Notariatsaktes zu verweisen.