Weiterbildung für eingetragene Mediatoren im Oktober und November 2021
Um als Mediator bei Gericht anerkannt zu werden, muss man in einer Liste beim Amt für Justiz eingetragen sein. Der VML organisiert ein Pilotprojekt. Mediation ist im Zivilrechtsmediations-Gesetz geregelt. Dieses bietet einen rechtlichen Schutz, Hauptvorteile für die Betrofenen sind die Fristenhemmung und die Vertraulichkeit. Der Mediator arbeitet hierbei als neutraler Vermittler zwischen den Parteien. Dies ist vor allem immer dann sinnvoll, wenn wie z.B. bei einem Obsorgeverfahren viele Emotionen im Spiel sind. Aber auch Erbschaftsstreitigkeiten, Bauvorhaben oder arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen sind ideale Anwendungsmöglichkeiten. Mediation ermöglicht den streitenden Parteien, gegensätzliche Standpunkte zu gegenseitigem Verstehen und somit einer Lösung zuzuführen. So werden teure Kosten und langwierige Verfahren vermieden. Gerade bei Streitigkeiten über die Betreuung von Kindern und Minderjährigen hat der Gesetzgeber eine grosse Verantwortung. Hier Rahmenbedingungen wie die von Gericht «angeordnete Mediation» geschafen zu haben, hat grosses Potenzial. Voraussetzung hierbei sind eine genügend grosse Auswahl an qualifzierten eingetragenen Mediatoren auf der Liste der Regierung sowie die Anwendung dieser angeordneten Massnahme seitens des Pfegschaftsgerichts. Der Verein Mediation bietet diesen Herbst eine fachliche Weiterbildung für eingetragene Mediatoren an. Diese wird neben den juristischen Grundlagen die Themen Obsorge, Kontaktrecht, Ehescheidung, Notfalltechniken in hochemotionalen Situationen, Praxisbeispiele wie die Hinzunahme der Kinder in einer Mediation thematisieren. Aber auch weitere zivilrechtliche Rechtsbereiche wie Arbeitsrecht, Nachbarschaftsrecht, allgemeines Vertragsrecht werden im Hinblick auf den Einsatz von Mediation behandelt werden. Ziel dieser Weiterbildung ist es, dem Gericht eine qualifzierte Auswahl an zugelassenen eingetragenen Mediatoren zur Verfügung zu stellen. Nur so ist gewährleistet, dass das Gericht und die Parteien kurzfristig und verlässlich auf entsprechend ausgebildete Mediatoren zurückgreifen können. Mit einem spezifschen Fortbildungsprogramm im Ausmass von 50 Stunden sollen weitere Mediatoren für eine Neueintragung bzw. Verlängerung ihrer Eintragung motiviert werden. Der VML stellt sich als Beschleuniger dieses Pilotprojekts zur Verfügung. Nähere Informationen zur Weiterbildung sind bei der Geschäftsstelle des VML unter ofce@verein-mediation-liechtenstein.li erhältlich. Die Anmeldefrist dauert noch bis 30. September.